Mitgliedsantrag
Bitte laden Sie sich den Mitgliedsantrag - PDF Dokument und drucken diesen aus.
Den Antrag schicken Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an:
Ulf Weyer
Beethovenstr. 4
55271 Stadecken-Elsheim
Bitte laden Sie sich den Mitgliedsantrag - PDF Dokument und drucken diesen aus.
Den Antrag schicken Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an:
Ulf Weyer
Beethovenstr. 4
55271 Stadecken-Elsheim
Finanzordnung - Elsheimer Carneval Vereins 1928 e.V.
§ 1 Grundsatz der Sparsamkeit
Die Finanzen des Vereins sind sparsam und wirtschaftlich zu führen.
§ 2 Budgetplanung
Im ersten Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres (Kalenderjahres) erstellt der Vorstand eine Jahresplanung über alle vorgesehenen Ausgaben gemäß nachstehender Gliederung. Die Gliederung kann bei Bedarf erweitert oder geändert werden.
Anschaffungen zur Durchführung der Veranstaltungen
Sonstiges
§ 3 Jahresabschluss
Im Jahresabschluss sind die Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen. Nach Prüfung durch die gewählten Kassenprüfer erstattet die/der Kassierer/in dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Bericht.
§ 4 Kassierer/Kassiererinnen
Die buchungstechnische Abwicklung obliegt den Kassierern/innen.
$ 5 Kontovollmacht
Folgenden Personen wird für das Vereinskonto die Vollmacht erteilt:
§ 6 Zahlungsanweisungen
Zahlungsanweisungen bedürfen ab einem Betrag von 1000 € der „Sachlich richtig-Zeichnung” durch ein Vorstandsmitglied gem. § 5 der Finanzordnung.
§ 7 Zahlungsverkehr
Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos über das Bankkonto des Vereins abzuwickeln.
Über jede Einnahme und Ausgabe muss ein Kassenbeleg vorhanden sein.
Bei Beträgen über 100 € muss auf der Rechnung bzw. dem Beleg die gesetzliche Mehrwertsteuer separat ausgewiesen sein.
§ 8 Vollmachten
Der Vorstand gemäß § 26 BGB kann Vollmachten für Rechtsgeschäfte erteilen
(z.B. den übrigen Vorstandsmitgliedern, den Vorsitzenden der Ausschüsse)
§ 9 Haftung/Vermögen
Für sämtliche Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen,
das aus dem Kassenbestand und sämtlichem Inventar besteht.
§ 10 Einnahmen/Ausgaben
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus
Die Ausgaben des Vereins bestehen:
§ 11 Inkfafttreten der Finanzordnung
Die Finanzordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am
23.04.2004 in Kraft.
Stadecken-Elsheim, 23.April 2004
Vereinsordnung - Elsheimer Carneval Vereins 1928 e.V.
Diese Vereinsordnung enthält satzungserläuternde Regelungen und ist für alle Mitglieder verbindlich.
§ 1 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus aktiven, inaktiven und jugendlichen Mitgliedern sowie Ehrenmitgliedern.
§ 2 Ehrenmitgliedschaft
Mitglieder, die sich um den Verein oder den Karneval besonders verdient gemacht haben, können auf Beschluss des Vorstands zum Ehrenmitglied ernannt werden. Ehrenmitglied wird auch, wer 44 Jahre dem ECV angehört und mindestens 60 Jahre alt ist. Ehrenmitglieder genießen alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind beitragsfrei.
§ 3 Kündigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen nur zum Ende des Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Kommt ein Mitglied längere Zeit seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nach (Beitragszahlung) und trotz Aufforderung seine Zahlungen nicht leistet, so können Maßnahmen aus § 2 Absatz 7 der Satzung durchgeführt werden. In begründeten Fällen kann das Mitglied einen Antrag auf Stundung von Mitgliedsbeiträgen ganz oder teilweise stellen. Der Vorstand fasst dann einen entsprechenden Beschluss.
§ 4 Beiträge
Die Jahres-Mitgliedsbeiträge betragen derzeit:
Erwachsene | 10,- € / Jahr |
Ehepaare/Familienbeitrag (einschl. Kinder bis 18 Jahre) | 18,- € / Jahr |
Jugendliche/r bis 18 Jahre | 6,- € / Jahr |
Schüler/Studenten ab 18 Jahre (mit Bescheinigung) | 6,- € / Jahr |
Die Höhe des Jahresbeitrags bemisst sich nach dem Status des Mitglieds am 1. Januar des jeweiligen Jahres.
Der reduzierte Beitrag für Schüler und Studenten wird nur gewährt, wenn nach Vollendung des 18. Lebensjahres zum o.a. Termin eine entsprechende Bescheinigung vorliegt.
Die Beiträge sind zu Beginn des Jahres fällig und werden, sofern Einzugsermächtigung erteilt ist, im Januar eingezogen. Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, haben die Beiträge zum gleichen Zeitpunkt auf das Konto des Elsheimer Carneval Vereins Nr. 220144018 bei der Mainzer Volksbank, BLZ 551 900 00, zu überweisen oder beim 1.Kassierer bar abzuliefern.
$ 5 Aufgaben des Vorstands
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Zu seinen Aufgaben gehören:
Der Vorstand ist von den einzelnen Vorstandsmitgliedern über die ihren Geschäftsbereich
betreffenden Vorgänge regelmäßig zu unterrichten.
§ 6 Ausschüsse
Die Ausschüsse haben die Aufgabe, den Vorstand in den betreffenden Aufgabenstellungen
zu unterstützen und dem Vorstand zuzuarbeiten. Sie arbeiten selbständig und
werden von einem Ausschussvorsitzenden, der auch ein Vorstandsmitglied sein kann, geleitet.
Im Verein sind folgende Ausschüsse gebildet:
Ausschussmitglieder können an den Vorstandssitzungen auf Einladung beratend teilnehmen.
§ 7 Datenschutz
Für vereinsinterne Zwecke werden folgende personenbezogenen Daten der Mitglieder, soweit sie im Antragsformular ausgefüllt sind, gespeichert. Die kursiv markierten Angaben sind unbedingt erforderlich.
Vor- und Nachname, ggf. akad. Titel, Berufsbezeichnung, Geburtstag, Anschrift, Hochzeitsdatum, Telefon, ggf. Fax und Email-Adresse, Eintrittsdatum sowie Kontoverbindung.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur soweit dies für Vereinszwecke erforderlich ist und auch dann nur im unbedingt notwendigen Umfang.
Die Mitglieder haben jederzeit die Möglichkeit, bei den Datenschutzbeauftragten des Vereins (1. Kassierer und Peter Schwerdt) Auskunft über die von ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.
Mit dem Austritt aus dem Verein werden die Daten gelöscht.
§ 8 Inkrafttreten
Die Vereinsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 23. April 2004 in Kraft.
Stadecken-Elsheim, 23.April 2004
All components also are used in the administrator area of your website. In addition to the ones listed here, there are components in the administrator that do not have direct front end displays, but do help shape your site. The most important ones for most users are
The media manager component lets you upload and insert images into content throughout your site. Optionally, you can enable the flash uploader which will allow you to to upload multiple images. Help
The extensions manager lets you install, update, uninstall and manage all of your extensions. The extensions manager has been extensively redesigned for Joomla! 1.6, although the core install and uninstall functionality remains the same as in Joomla 1.5. Help
The menu manager lets you create the menus you see displayed on your site. It also allows you to assign modules and template styles to specific menu links. Help
The global configuration is where the site administrator configures things such as whether search engine friendly urls are enabled, the site meta data (descriptive text used by search engines an indexers) and other functions. For many beginning users simply leaving the settings on default is a good way to begin, although when your site is ready for the public you will want to change the meta data to match its content. Help
The banners component provides a simple way to display a rotating image in a module and, if you wish to have advertising, a way to track the number of times an image is viewed and clicked. Help
The redirect component is used to manage broken links that produce Page Not Found (404) errors. If enabled it will allow you to redirect broken links to specific pages. It can also be used to manage migration related URL changes. Help