Finanzordnung
Finanzordnung - Elsheimer Carneval Vereins 1928 e.V.
§ 1 Grundsatz der Sparsamkeit
Die Finanzen des Vereins sind sparsam und wirtschaftlich zu führen.
§ 2 Budgetplanung
Im ersten Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres (Kalenderjahres) erstellt der Vorstand eine Jahresplanung über alle vorgesehenen Ausgaben gemäß nachstehender Gliederung. Die Gliederung kann bei Bedarf erweitert oder geändert werden.
Anschaffungen zur Durchführung der Veranstaltungen
- Vorgesehene Reparaturen
- Investitionen (Gläser, Materialien, Zubehör, Werkzeuge, Musikinstrumente, Dekorationsmaterial usw.)
- Speisen und Getränke
Sonstiges
- Laufende Kosten (Versicherungen, Geschäftsbetrieb usw.)
- Verbandsabgaben, Meldegelder (Gema, usw.)
- Zuschüsse Ballett/Jugend/Komitee usw.
§ 3 Jahresabschluss
Im Jahresabschluss sind die Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen. Nach Prüfung durch die gewählten Kassenprüfer erstattet die/der Kassierer/in dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Bericht.
§ 4 Kassierer/Kassiererinnen
Die buchungstechnische Abwicklung obliegt den Kassierern/innen.
$ 5 Kontovollmacht
Folgenden Personen wird für das Vereinskonto die Vollmacht erteilt:
- der bzw. dem Vorsitzenden,
- den Stellvertretern bzw. den Stellvertreterinnen
- der/dem 1. und 2. Kassierer/in
- der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer.
§ 6 Zahlungsanweisungen
Zahlungsanweisungen bedürfen ab einem Betrag von 1000 € der „Sachlich richtig-Zeichnung” durch ein Vorstandsmitglied gem. § 5 der Finanzordnung.
§ 7 Zahlungsverkehr
Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos über das Bankkonto des Vereins abzuwickeln.
Über jede Einnahme und Ausgabe muss ein Kassenbeleg vorhanden sein.
Bei Beträgen über 100 € muss auf der Rechnung bzw. dem Beleg die gesetzliche Mehrwertsteuer separat ausgewiesen sein.
§ 8 Vollmachten
Der Vorstand gemäß § 26 BGB kann Vollmachten für Rechtsgeschäfte erteilen
(z.B. den übrigen Vorstandsmitgliedern, den Vorsitzenden der Ausschüsse)
§ 9 Haftung/Vermögen
Für sämtliche Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen,
das aus dem Kassenbestand und sämtlichem Inventar besteht.
§ 10 Einnahmen/Ausgaben
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus
- Beiträgen der Mitglieder
- Einnahmen aus Veranstaltungen
- Spenden
- Sonstige Einnahmen
Die Ausgaben des Vereins bestehen:
- Verwaltungsausgaben
- Aufwendungen im Sinne § 1 der Satzung/rsp. § 2 Finanzordnung
§ 11 Inkfafttreten der Finanzordnung
Die Finanzordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am
23.04.2004 in Kraft.
Stadecken-Elsheim, 23.April 2004